Seit 1910 waren die Reichsbanknoten gesetzliche Zahlungsmittel, vorher mussten sie nur von den Kassen der Reichsbank und der Länderbanken angenommen werden. Zwischen 1914 und 1918 emittierte die Reichsbank nur wenige neue Noten. Im Jahr 1915 gab sie einen neuen Schein zu 20 Mark heraus. Gegen Ende des Ersten Weltkrieges konnte die Reichsbank nicht mehr den Bedarf an Zahlungsmitteln decken. Daher ließ sie von privaten Druckereien Banknoten zu 50 Mark herstellen. Die Noten mit dem Datum 20.10.1918 wurden wegen eines schwarzen Rahmens von der Bevölkerung als „Trauerschein“ bezeichnet. Die Umlaufzeit dieser Banknoten war begrenzt, sie wurden im Laufe des Jahres 1919 wieder eingezogen. Eine weitere Banknote zu 50 Mark wurde ebenfalls bei privaten Druckereien in Auftrag gegeben. Sie erhielt wegen ihres Notenbildes den Namen „Eierschein“.