Die Einführung von Papiergeld – ein Schreckensszenario für die Menschen in Bayern Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Erfahrung von Inflation und Geldentwertung im Nachbarland Österreich führten zu Angst und Misstrauen gegenüber Papiergeld. Zahlreiche Pläne zur Errichtung von Notenbanken und damit zur Ausgabe von Banknoten in den 1820er Jahren scheiterten daran. König Ludwig I. von Bayern trieb schließlich die Errichtung einer Notenbank voran: Am 18. Juni 1835 wurde die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank gegründet.

Ihr Hauptgeschäftsfeld war die Versorgung von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe mit Kapital. Für die Notenausgabe wurden genaueste Bestimmungen über Umlaufhöhe, Deckung, Einlösung und Stückelung erlassen. Die Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt der Emission traf der königliche Kommissär. Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank konnte also bei der Notenausgabe nicht selbständig handeln, sondern war immer an die Vorgaben des Staates gebunden.

Für die Herstellung der Banknoten legte die Bank Wert auf höchste Qualität und Sicherheit. Schon die erste Emission, eine 10-Gulden-Note von 1836, erfüllte höchste Ansprüche an Gestaltung und Fälschungssicherheit mit Wasserzeichen und Trockenstempel. Mit den Motiven wird Bezug auf den Gründungszweck der Bank genommen: Die Banknote zeigt eine allegorische weibliche Figur mit Ährenbündel als Personifikation der Landwirtschaft. Leo von Klenze (1784-1864), Hofbaumeister König Ludwigs I., entwarf die Figuren für die 10-Gulden-Note.

Die Herstellung der Banknoten erfolgte in der hauseigenen Druckerei im Preysing-Palais, dem damaligen Hauptsitz der Bank in München. Einer der wichtigsten Mitarbeiter war Peter Haseney (1812-1869), sein Name ist untrennbar mit der Banknotenherstellung der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank verbunden. Von 1837 bis zu seinem Tod 1869 arbeitete er für die Bank.

Insgesamt emittierte die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank von 1836 bis zur Aufgabe des Notenprivilegs 1874 fünf 10-Gulden-Noten, zwei 100-Gulden-Noten und eine 100-Mark-Note. Die Banknoten waren kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern Geldsurrogat, d. h. sie mussten in Münzgeld umgewechselt werden. Sie dienten nicht dem täglichen Zahlungsverkehr wie der Bezahlung von Lebensmitteln, sondern für Transaktionen in Gewerbe und Handel. Als Kunde bzw. Kontoinhaber erhielt man von der Bank die Geldscheine, die dann für die Abwicklung größerer Geldgeschäfte verwendet werden konnten. Der Empfänger konnte anschließend die Banknoten gegen Münzen in der Bank eintauschen oder das Guthaben seinem Konto zuschreiben lassen. Neben dem Stammhaus der Bank in München und der Filiale in Augsburg wurden in den wichtigsten Städten Bayerns nach und nach Umwechslungshäuser eingerichtet.

Mit der Aufgabe des Notenprivilegs 1874 verloren die Banknoten ihre Gültigkeit und wurden eingezogen. Die Herausgabe von Geldscheinen erfolgte nun durch die Bayerische Notenbank.

Die Banknoten der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank finden Sie hier.